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Date: 2002-02-14
Kanada verbietet Porno-Jäger, Neuseeland automatisiert
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q/depesche 02.02.14/1
Kanada verbietet Porno-Jäger, Neuseeland automatisiert
Das unappetitliche Thema Kinderpornos weckt Emotionen -
und vernebelt dadurch den Blick auf juristisch bedenkliche Vorgänge:
Eine Gesetzesänderung in Kanada sieht vor, auch die 'Jagd' nach
Kinderpornos im Netz zu verbieten. Engagierte Nicht-Beamte sind
unerwünscht. Wenn wir auf Ihrem PC ein kinderpornografisches
Bild entdecken, verhaften wir Sie. Uns ist egal, wer Sie sind.
Dadurch wird scheinheiligen Tätern der Deckmantel der Recherche
weggenommen. Gleichzeitig verlieren Journalisten und z.B.
Menschenrechtsorganisationen die Möglichkeit aufzudecken - zumindest
nicht ohne der Gefahr der Kriminalisierung. Analogien zu Themen wie
Nazis, Bombenbau oder echte Cybercrimes sind zulässig.
Ermittlung ist Amts-Sache, das p.t. Surf-Volk möge sich gefälligst
fernhalten.
Damit der starke Arm des Gesetzes nicht womöglich schwächelt, bekommt
er Hilfe durch Automaten: In Neuseeland ist es den Behörden angeblich
gelungen, die Chatüberwachung zu automatisieren. Analogien sind
ebenfalls zulässig, ihre Aufzählung nahezu Platzverschwendung.
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Kurier vom 14.2.2002:
Kanada plant Strafe für Kinderporno-Jäger im Internet
Polizei lehnt Kooperation mit Privatorganisationen ab -
Sie behindern unsere Tätigkeit
Privatorganisationen in Kanada, die es sich zur Aufgabe gemacht haben,
Kinderpornografie im Web zu bekämpfen und die Täter auszuforschen,
könnten nun selbst unter die Räder der Justiz geraten. Eine neue
Gesetzesänderung sieht vor, dass nicht nur das Produzieren von
kinderpornografischem Material, der Besitz und die Übertragung von
Bildern via Internet strafbar ist - es drohen fünf Jahre Haft -,
sondern auch die Suche nach solchen Infos, bzw. das Weiterleiten von
entsprechenden Hinweisen an die Polizei. Das macht unseren Kampf
gegen Kinderpornografie zunichte, sagt David Ellis von BytesCanada
(http://www.bytescanada.com). Die Organisation, die Sicherheitsinformationen
für Internet-User anbietet, hat eine so genannte Child Porn Tipline.
Surfer, die zufällig auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt
gelangen, können die Adresse der Site und ihre eMail-Adresse eintragen.
Die Information wird dann an die Polizei weitergeleitet. Zumindest bis
diese Woche. Die Privatinformanten werden von der Polizei nicht gerne
gesehen. Wir fordern die Menschen ja auch nicht auf, Drogen zu kaufen,
um uns dann den Dealer zu nennen, meint Bob Matthews, Leiter der
Kinderpornografie-Abteilung der Polizei Ontario. Als er von BytesCanada-
Direktorin Rebecca Warren Adressen bekam, sagte er ihr: Wenn wir auf
Ihrem PC ein kinderpornografisches Bild entdecken, verhaften wir Sie.
Uns ist egal, wer Sie sind.
Quelle:
http://archiv.kurier.at/archiv/display.php3?PIC=testtextarch/j2002/q1/m02/t14/s017/006_001.dcs
Dazu Spiegel-online vom 13.2.2002:
Automatisch erwischt
Die Fahndung nach Pädokriminellen ist auch für die Polizei kein Spaß:
Für die Überwachung einschlägiger Chats braucht es Geduld und starke
Nerven. In Neuseeland ist es den Behörden angeblich gelungen, die
Chatüberwachung zu automatisieren.
"Jedesmal, wenn jemand aus Neuseeland einen einschlägigen IRC-Chat
betritt", behauptet der neuseeländische Fahnder Jon Peacock, "ertönt
bei uns ein Alarm". Das ersetzt zwar nicht die Beobachtung der Chaträume,
automatisiert die Fahndung aber zu einem guten Teil. Entsprechend groß war
die Aufmerksamkeit, die Peacock mit seinem Vortrag gestern auf einer
Web-Sicherheitskonferenz in Auckland erregen konnte.
Denn ein Problem der Fahnder ist das "Rauschen": Selbst in den krankesten
Winkeln des Web ist das Gros der chattenden Konversation selbst in
strafrechtlicher Hinsicht belanglos. Und geht es dann zur Sache, schützt
die Pädokriminellen noch immer zu häufig der internationale Charakter des
Web: Auf Anhieb ist nicht zu erkennen, wer da von wo kommt. Fahnder
verwickeln Pädokriminelle in virtuelle Gespräche, versuchen ihnen auf
herkömmliche Weise Fallen zu stellen oder versuchen, die Identität der
Observierten mit Portscans und anderen Methoden zurückzuverfolgen.
Vorsprung durch Technik
Peacock und die neuseeländischen Fahnder sind ihren Kollegen in der Welt
schon ein Stück voraus, bevor sie auch nur beginnen, den Pädokriminellen
in ein "Gespräch" zu verwickeln: Sie wissen zumindest, dass "ihr Mann"
aus Neuseeland kommt. Mit einem "einfachen Script", so Peacock, schöpfen
die Fahnder die IP-Adresse, von der aus der Observierte ins Web geht, ab.
Handelt es sich um einen festen Account, hat ihnen der Observierte so
quasi seine Adresse frei Haus geliefert.
Doch selbst "dynamische", das heißt zeitweilig zugewiesene IPs werden
mittlerweile weltweit von den diese vergebenen Telekommunikationsunternehmen
oder Service-Providern protokolliert. Selbst im Internet-by-Call-Verfahren
sind die Telekommunikationsunternehmen so meist in der Lage, den bestimmten
Internet-Zugriff zumindest bis zur betreffenden Telefonbuchse
zurückzuverfolgen. In immer mehr Ländern der Welt sind sie zudem
verpflichtet, Fahndern solche Informationen zugänglich zu machen.
Das tut sie auch international, mit einer sich ständig verbessernden
Kooperation zwischen Polizeibehörden in aller Welt gerade im Bereich der
Pädokriminalität. So waren die meisten großen Zugriffsaktionen der letzten
zwei Jahre international koordiniert und fanden oft zeitgleich in mehreren
Ländern statt. Einer der größten Erfolge der Neuseeländer aus dem
letzten Jahr etwa, berichtete Jon Peacock, bestand in der Verhaftung
eines Pornobild-Händlers aus dem neuseeländischen Christchurch.
Der "sang" - und einige Tage später klickten die Handschellen
gleich 53-mal: In Manchester, England.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,182180,00.html
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relayed by: bademeister@quintessenz.at
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edited by Harkank
published on: 2002-02-14
comments to office@quintessenz.at
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