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Date: 2002-06-04
AT: Wie der Rechtsstaat broeckelt
Strafrechtsnovelle 2002 passierte heute Ministerrat | "Rufdatenerhebung" künftig schon bei "einfachem Verdacht" und ohne Richtersenat möglich | "Geringerer Grundrechtseingriff" sagt Sektionsschef | "Hackerparagraf" wurde etwas entschärft
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Am Dienstag hat der Ministerrat das Strafrechtsänderungsgesetz 2002 beschlossen.
Die Bestimmungen zur "Überwachung der Telekommunikation" in der Strafprozessordnung werden "modernisiert" und an die weite Verbreitung von Mobiltelefonen "angepasst" wie es in der Agenturmeldung heißt.
Das bedeutet: Die "Rufdatenerhebung" [wer mit wem wo wann telefoniert und wer welche Websites, Chatrooms etc. im Internet frequentiert] wird "erstmals geregelt".
Die "Rufdatenerhebung" soll schon bei "einfachem" Tatverdacht und nur mit Genehmigung des Untersuchungsrichters eingesetzt werden können.
Bisher war dafür die Genehmigung der Ratskammer erforderlich, also eines Dreiersenats aus Richtern.
Was "Rufdatenerhebung" heißt Aus den Rufdaten können weitgehend automatisiert äußerst genaue Persönlichkeits-, Interessens- und geografische Bewegungsprofile jedes Benutzers, aber auch Firmen, erstellt werden.
Dadurch werden erstmals breit angelegte Rasterfahndungen quer über alle [Handy-]Telefonienetze möglich.
Diese in der IT- und Telekombranche längst geläufige Realität hat sich im Bundesministerium für Justiz anscheinend noch nicht herumgesprochen.
Der Grundrechtseingriff sei ja geringer, wenn nicht der Inhalt eines Gesprächs überwacht wird, erklärte Sektionschef Roland Miklau der APA.
Mehr mit links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=121752
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edited by Harkank
published on: 2002-06-04
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