Dabei greift die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Staatsschutz tief ins juristische Trickkisterl der Weimarer Republik. Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren Strafanzeigen des bundesdeutschen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen.
Das Internet-Portal netzpolitik.org hatte im Februar und April dieses Jahres über interne Pläne des Bundesamts für Verfassungsschutz zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Internetkommunikation berichtet. Doch dies dürfte Maaßen so geärgert haben, dass der Verfassungsschützer, der auf seine Website sich gerne als "Dienstleister der Demokratie" bezeichnet, alle Regeln der Demokratie über Bord warf. Denn im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes heißt es: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Derzeit ist ein solches Verfahren gegen Journalisten in Österreich nicht möglich. Doch das von der Bundesregierung geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz ermöglicht künftig auch solche, demokratiebedenklichen "Ausrutscher" von Verfassungsschützern. Künftig kann auch der österreichische Staatsschutz das eigentlich in der Vorratsdatenspeicherung und im Mediengesetz garantierte Redaktionsgeheimnis umgehen, obwohl dies eindeutig dem Staatsgrundgesetz von 1867 widerspricht.
Auf Grund der Ereignisse in Deutschland ersucht ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichische Bundesregierung dringend im Polizeilichen Staatsschutzgesetz unbedingt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, zu denen auch die Pressefreiheit gehört, nicht weiter auszuhöhlen". Der ÖJC verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtungsverfahren: So sehr der Schutz des Staates vor Terrorismus nachvollziehbar ist, um so weniger können wir massive Eingriffe des Staates in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, wie z.B. des Redaktionsgeheimnisses, akzeptieren.
Der vorliegende Entwurf ist daher ein massiver Angriff auf die Grundrechte. Der ÖJC verurteilt die Schaffung eines Inlandsgeheimdienstes ohne Kontrolle durch unabhängige Richter, dies ist eines demokratischen Staates unwürdig. Aus Sicht des Österreichischen Journalisten Clubs ist die Pressefreiheit unverhandelbar und gehört nicht dem "Staatsschutz" untergeordnet. (ÖJC/OTS)
Quelle: http://http://www.oejc.at/
Österreichischer Journalisten Club